Justizfachangestellte erledigen Büro- und Verwaltungstätigkeiten, die bei Gericht anfallen.
Der Einsatz erfolgt heute weitgehend in sogenannten Serviceeinheiten in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Verwaltung, Nachlass, Vormundschaft, Betreuungen und Register. Dort verwalten sie Akten zu gerichtlichen Vorgängen, insbesondere berechnen, vermerken und überwachen sie Fristen. Weiterhin erledigen sie den Schriftverkehr und nehmen Eintragungen in Dateien und Karteien vor, wie z. B. Eigentümerdaten in das Grundbuch oder Eintragungen in das Handelsregister. Sie fertigen Schriftstücke und beglaubigen diese. Außerdem führen sie in Verhandlungen und bei Vernehmungen das Protokoll, berechnen Gebühren für Gerichtsverfahren und verfolgen die Zahlungsvorgänge. In Service-Einheiten sind sie Ansprechpartner für Rat suchende Bürger, beraten und erteilen Auskünfte.
Sie arbeiten im Bereich der Rechtspflege, in der Regel bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Nach der Berufsausbildung haben Justizfachangestellte neben den Gerichten ebenso eine Perspektive in Rechts- und Mahnabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, z. B. von Banken, Versicherungen, Handelsunternehmen oder der anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung.
Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie unter (www.berufenet.arbeitsagentur.de)
Aufgenommen in die Berufsschule werden Auszubildende mit einem entsprechenden Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsbetriebe. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Unternehmen verlangen jedoch in der Regel mindestens den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Am Rudolf-Rempel-Berufskolleg können Sie sich nach der Berufsausbildung weiter qualifizieren.
Beide Bildungsgänge werden in Vollzeitform angeboten.
Weitere Fort- und Weiterbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Weiterbildungsträger:
www.bwb-bielefeld.de
www.bow.de
Bitte wenden Sie sich an die Bildungsgangsleitung:
Monika Tritschler-Winkel trw@ rrbk.de
Telefon +49 521 515410
Wie erfolgt die Anmeldung?
Wer erhält die schriftliche Anmeldung?
Wann ist die Einschulung?
Online über www.schueleranmeldung.de/Betriebe
Notebooks, die im Unterricht des Rudolf-Rempel-Berufskollegs eingesetzt werden, müssen die folgenden technischen Voraussetzungen erfüllen:
Die folgenden Komponenten/Hinweise sind optional, können aus Sicht der Schule aber zu einem reibungslosen Einsatz der Geräte im Unterricht beitragen:
Bei Fragen zu den Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an das DV-Team der
Schule: dvteam@. rrbk.de
Voraussetzungen für Notebooks als PDF-Datei
Teil 2: 08:30 - 10:00 Uhr (Raumplan)
Teil 3: 11:30 - 12:55 Uhr (Raumplan)
Teil 4: 12:10 - 13:40 Uhr (Raumplan)
Der Oberstufenblock des neuen Schuljahres (siehe Blockplan) wird am Donnerstag, 22. August 2024, im Rahmen des normalen Unterrichts eingeschult. Alle anderen Blockklassen kommen am jeweils ersten Tag des Blocks zur Schule. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.
Die Justizfachangestellten des neuen Schuljahres werden am Dienstag, 03. September 2024 eingeschult. Die Einschulung findet im Forum (siehe Raumplan) ab 8:30 Uhr statt. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben. Im Anschluss findet der Unterricht nach dem Stundenplan statt.
Alle Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufenklassen der Berufsschule in Teilzeitform kommen ab Donnerstag, 22. August 2024 , an ihrem jeweils ersten Berufsschultag zum normalen Unterricht. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.