Der Einsatz erfolgt in Betrieben, die der Veranstaltungsbranche zugehören. Dies können z. B. sein: Konzertveranstalter, Gastspieldirektionen, Künstleragenturen, Künstlermanager, Marketing- und Eventagenturen, Messe- und Ausstellungs-gesellschaften, Veranstalter von Kongressen, Tagungen, Konferenzen und Seminaren sowie von kulturellen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen, Professional Congress Organizer, Messebaufachunternehmen, Betreiber von Veranstaltungsstätten und Unternehmen der ausstellenden Wirtschaft. Hierzu zählen Unternehmen aller Wirtschaftszweige für die Präsentationen auf Messen und anderen Veranstaltungen sowie die Durchführung innerbetrieblicher Veranstaltungen ein wesentliches Marketinginstrument sind. Arbeits- und Ausbildungsplätze sind ebenfalls in der kommunalen Verwaltung vorhanden (Stadt- und Mehrzweckhallen, Stadtmarketing-, Kultur- und Jugendämter).
Veranstaltungskaufleute nehmen Aufgaben im Rahmen der Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen wahr. Unter Beachtung ökonomischer, ökologischer sowie rechtlicher Grundlagen konzipieren, koordinieren und vermarkten sie zielgruppengerecht eigene und fremde Veranstaltungsdienstleistungen.
Während der Ausbildung erwerben Veranstaltungskaufleute folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie unter (www.berufenet.arbeitsagentur.de)
Aufgenommen in die Berufsschule werden Auszubildende mit einem entsprechenden Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsbetriebe.
Nach dem Berufsbildungsgesetz ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Unternehmen verlangen jedoch in der Regel mindestens den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann erworben werden, wenn die notwendigen Englisch-Kenntnisse nachgewiesen werden und der Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erworben wird.
Am Rudolf-Rempel-Berufskolleg können Sie sich nach der Berufsausbildung weiter qualifizieren.
Beide Bildungsgänge werden in Vollzeitform angeboten.
Weitere Fort- und Weiterbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Weiterbildungsträger:
Bitte wenden Sie sich an die Abteilungsleitung:
Diana Herdemerten hdm@ rrbk.de
oder an die Bildungsgangleitung:
Benjamin Ingram igm@rrbk.de
Telefon +49 521 515410
Wie erfolgt die Anmeldung?
Wer erhält die schriftliche Anmeldung?
Wann ist die Einschulung?
Online über www.schueleranmeldung.de/Betriebe
Notebooks, die im Unterricht des Rudolf-Rempel-Berufskollegs eingesetzt werden, müssen die folgenden technischen Voraussetzungen erfüllen:
Die folgenden Komponenten/Hinweise sind optional, können aus Sicht der Schule aber zu einem reibungslosen Einsatz der Geräte im Unterricht beitragen:
Bei Fragen zu den Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an das DV-Team der
Schule: dvteam@. rrbk.de
Voraussetzungen für Notebooks als PDF-Datei
Teil 2: 08:30 - 10:00 Uhr (Raumplan)
Teil 3: 11:30 - 12:55 Uhr (Raumplan)
Teil 4: 12:10 - 13:40 Uhr (Raumplan)
Der Oberstufenblock des neuen Schuljahres (siehe Blockplan) wird am Donnerstag, 22. August 2024, im Rahmen des normalen Unterrichts eingeschult. Alle anderen Blockklassen kommen am jeweils ersten Tag des Blocks zur Schule. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.
Die Justizfachangestellten des neuen Schuljahres werden am Dienstag, 03. September 2024 eingeschult. Die Einschulung findet im Forum (siehe Raumplan) ab 8:30 Uhr statt. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben. Im Anschluss findet der Unterricht nach dem Stundenplan statt.
Alle Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufenklassen der Berufsschule in Teilzeitform kommen ab Donnerstag, 22. August 2024 , an ihrem jeweils ersten Berufsschultag zum normalen Unterricht. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.