Zeugniszweitschrift

Für Zweitschriften verloren gegangener Zeugnisse wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,00 Euro je Dokument erhoben. Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bielefeld vom 17. Dezember 2001 in der Fassung der 7. Nachtragssatzung vom 16.12.2013. 

Bitte überweisen Sie den Betrag von 12,00 Euro auf das Konto der Sparkasse Bielefeld

IBAN: DE29 4805 0161 0000 0313 85
SWIFT-BIC: SPBIDE3BXXX

Verwendungszweck: Zeugniszweitschrift, Nachname, Vorname (Bitte unbedingt angeben)

Nach Eingang der Gebühr und des Antrags (Download des Formulars siehe unten) wird eine Zweitschrift Ihres Zeugnisses erstellt. Sie erhalten von uns Nachricht, wenn die Zweitschrift zur Abholung bereit liegt.