Für Zweitschriften verloren gegangener Zeugnisse wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,00 Euro je Dokument erhoben. Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bielefeld vom 17. Dezember 2001 in der Fassung der 7. Nachtragssatzung vom 16.12.2013.
Bitte überweisen Sie den Betrag von 12,00 Euro auf das Konto der Sparkasse Bielefeld
Verwendungszweck: Zeugniszweitschrift, Nachname, Vorname (Bitte unbedingt angeben)
Nach Eingang der Gebühr und des Antrags (Download des Formulars siehe unten) wird eine Zweitschrift Ihres Zeugnisses erstellt. Sie erhalten von uns Nachricht, wenn die Zweitschrift zur Abholung bereit liegt.