Die bei uns kurz VT genannte Ausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen ist zum August 2022 komplett neu aufgestellt worden. Mit Beginn Ihrer Ausbildung starten Sie in eine spannende, flexible und innovative Berufswelt.
Was erwartet Sie?
Neben den praktischen Erfahrungen in Ihrem Ausbildungsbetrieb erlernen Sie bei uns am Rudolf Rempel Berufskolleg an zwei Tagen in der Woche das fachliche „Handwerkszeug“ um in der Kundenberatung mit individuellen Produktlösungen zu glänzen. Sie ermitteln den Kundenbedarf in verschiedenen Bereichen und erstellen maßgeschneiderte Angebote. Hierbei beachten Sie die rechtlichen und fachlichen Anforderungen und schaffen für den Kunden – auch durch die Gestaltung einer perfekten Beratungsatmosphäre - so einen bleibenden Mehrwert.
Natürlich nutzen Sie hierbei digitale Hilfsmittel und arbeiten in Teamarbeit. Sie lernen die Grundlagen des Projektmanagement und können so kolaborativ auch komplexe Aufgabestellungen erfolgreich meistern. Die Nachhaltigkeit Ihrer Lösungen ist hierbei stets von großem Interesse.
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3 Jahre. Ihre persönliche Ausbildungsdauer ergibt sich aus dem Ausbildungsvertrag. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auch von Beginn an verkürzt werden. Auf Antrag bei der IHK ist eine vorzeitige Prüfung auch nach dem Ausbildungsbeginn möglich.
Sie sind neugierig auf diesen modernen Ausbildungsberuf geworden? Kontaktieren Sie uns gerne!
Inhaltliche Gliederung:
Die Neuordnung des Berufsbildes strukturiert die Ausbildung zunächst in 6 Lernfelder. Diese leiten sich aus den wichtigsten Kundenwünschen ab, den Kundenbedarfsfeldern:
Weitere 7 Lernfelder vermitteln Ihnen Kompetenzen in der Kundenberatung, Grundlagen der Buchhaltung und Agentursteuerung, wirtschaftspolitische Grundlagen und die Nutzung digitaler Werkzeuge zur effizienten Bewältigung komplexer Aufgabenstellungen.
Im Rahmen Ihrer schulischen Ausbildung erlernen Sie ganzheitliche und kundenorientierte Kompetenzen, die Ihnen einen Mehrwert für die Arbeit in der Praxis liefern.
Aufgenommen in die Berufsschule werden Auszubildende mit einem entsprechenden Ausbildungsvertrag.
Die Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsbetriebe.
Nach dem Berufsbildungsgesetz ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Unternehmen verlangen jedoch in der Regel mindestens den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Zur Vertiefung des theoretischen gelernten Fachwissens veranstaltet das Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft OWL e. V. in Zusammenarbeit mit dem Rudolf-Rempel-Berufskolleg regelmäßig Lernortkooperationen. Diese Veranstaltungen sind inhaltlich und didaktisch auf den Lehrplan abgestimmt und werden von erfahrenen Referenten vermittelt, die nicht nur Lerninhalte festigen und vertiefen, sondern auch den Auszubildenden mit ihrem Erfahrungsschatz einen Ausblick auf den Berufsalltag nach der Ausbildung bieten. Durch moderne Präsentationsformen wird den Auszubildenden eine Erweiterung der Unterrichtsinhalte geboten, die durch einzelne praxisnahe Beispiele veranschaulicht werden. Somit wird durch die Lernortkooperation nicht nur ein Praxisbezug zum Erlernten geschaffen, sondern es entsteht auch ein aktiver Austausch bereits gesammelter beruflicher Erfahrungen der Auszubildenden mit den vorgetragenen Beispielen der Referenten.
Die Kooperationen greifen die im Unterricht behandelten Kundenbedarfsfelder praxisnah auf. Unsere dazu Unsere dazu eingeladenen „Praktiker“ begeistern die Auszubildenden jedes Jahr mit neuen spannenden Berufseindrücken – eine große Bereicherung für alle Beteiligten.
Am Rudolf-Rempel-Berufskolleg können Sie sich nach der Berufsausbildung weiter qualifizieren.
Beide Bildungsgänge werden in Vollzeitform angeboten.
Weitere Fort- und Weiterbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Weiterbildungsträger:
www.bwb-bielefeld.de
www.bow.de
Inhaltlich und didaktisch abgestimmte Lernortkooperationsveranstaltungen zwischen dem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft OWL e. V. und dem Rudolf-Rempel-Berufskolleg sind regelmäßig in den Unterricht eingebunden.
Teil 2: 08:30 - 10:00 Uhr (Raumplan)
Teil 3: 11:30 - 12:55 Uhr (Raumplan)
Teil 4: 12:10 - 13:40 Uhr (Raumplan)
Der Oberstufenblock des neuen Schuljahres (siehe Blockplan) wird am Donnerstag, 28. August 2025, im Rahmen des normalen Unterrichts eingeschult. Alle anderen Blockklassen kommen am jeweils ersten Tag des Blocks zur Schule. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.
Die Justizfachangestellten des neuen Schuljahres werden am Dienstag, 02. September 2025 eingeschult. Die Einschulung findet im Forum (siehe Raumplan) ab 8:30 Uhr statt. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben. Im Anschluss findet der Unterricht nach dem Stundenplan statt.
Alle Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufenklassen der Berufsschule in Teilzeitform kommen ab Donnerstag, 28. August 2025, an ihrem jeweils ersten Berufsschultag zum normalen Unterricht. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.