Steuerfachangestellte

Beschreibung

Der Arbeitsplatz als Steuerfachangestellte (SB)

Steuerfachangestellte arbeiten überwiegend bei Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Sie können auch in Wirtschaftsunternehmen der Industrie und des Handels im Bereich der Buchhaltung oder verwandten Gebieten des betrieblichen Rechnungswesens tätig sein. Ihr Aufgabengebiet umfasst die Buchführung einschließlich Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Unternehmen sowie die Anfertigung von Jahresabschlüssen. Ein weiteres Aufgabengebiet ist das Anfertigen von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere hinsichtlich Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer mit den dazu gehörenden Vor- und Nachbereitungsaufgaben.

Während der Ausbildung erwerben Steuerfachangestellte folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:

Im Aufgabenbereich Rechnungswesen:

  • Kontenrahmen auswählen und Kontenpläne aufstellen,
  • Konten eröffnen, Geschäftsvorfälle kontieren, buchen und Konten abschließen,
  • sachliches Überprüfen von Kontierungen seitens der Mandanten,
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen, Lohn- und Gehaltskonten führen sowie die notwendigen Nachweise und Anmeldungen erstellen,
  • vorbereiten und Erstellen von Jahresabschlüssen sowie Auswertung der Rechnungslegung,
  • Kontrollieren und Erläutern der mittels Datenverarbeitungsanlagen erstellten Auswertungen.

Im Aufgabenbereich Steuerwesen:

  • die steuerlich relevanten Sachverhalte klären,
  • Steueranmeldungen erstellen,
  • Steuererklärungen (Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und Vermögensteuererklärung) anfertigen,
  • Steuerbescheide prüfen und erläutern,
  • Einsprüche beim Finanzamt einlegen.

Im Aufgabenbereich Büro- und Verwaltungsarbeiten:

  • Postein- und -ausgänge bearbeiten,
  • Akten und Register anlegen und führen,
  • Fachbibliotheksarbeiten durchführen,
  • Termin- und Fristenkalender führen,
  • Schriftsätze anfertigen,
  • Unterlagen für Gesprächstermine mit Mandanten oder mit der Finanzverwaltung vorbereiten.

Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie unter (www.berufenet.arbeitsagentur.de)

Welche Aufnahmevoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Aufgenommen in die Berufsschule werden Auszubildende mit einem entsprechenden Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsbetriebe. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Unternehmen verlangen jedoch in der Regel mindestens den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).

Welche Abschlüsse/ Berechtigungen kann ich erwerben?

  • Nach erfolgreichem Abschluss des Berufskollegs erhalten Sie den Berufsschulabschluss für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r.“
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung vor der Steuerberaterkammer sind Sie „Steuerfachangestellte/r“.
  • Wenn Sie bereits über den schulischen Teil der Fachhochschulreife verfügen, erwerben Sie mit ihrer Ausbildung die volle Fachhochschulreife.
  • Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann erworben werden, wenn die notwendigen Englisch-Kenntnisse nachgewiesen werden und der Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erworben wird.

Wie ist der Bildungsgang organisiert?

    Unterrichtsfächer:

  • Steuerlehre
  • Rechnungswesen
  • Allgemeine Wirtschaftslehre
  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

    Dauer:

  • Drei Jahre
  • Eine Verkürzung ist bei entsprechender schulischer Vorbildung oder guten Leistungen in Schule und Betrieb möglich. Ein Antrag auf Verkürzung muss bei der Steuerberaterkammer gestellt werden.

    Unterrichtsorganisation:

  • Der Unterricht findet in Teilzeitform, an zwei Tagen in der Woche statt.
  • Es werden 12 Std. Unterricht pro Woche erteilt.

Für jeden Abschluss einen Anschluss: welche Bildungsangebote können angeschlossen werden?

Am Rudolf-Rempel-Berufskolleg können Sie sich nach der Berufsausbildung weiter qualifizieren.

  • In der Fachoberschule Klasse 12 können Sie in einem Jahr die Fachhochschulreife erwerben.
  • In der Fachoberschule Klasse 13 können Sie in einem Jahr das Abitur erwerben.

Beide Bildungsgänge werden in Vollzeitform angeboten.

  • In der Fachschule für Wirtschaft können Sie, in der Regel nach 3 Jahren, die Prüfung zum/zur Staatlich geprüften Betriebswirt/-in ablegen. Der Unterricht findet berufsbegleitend statt. In Kooperation mit der Fachhochschule des Mittelstandes kann diese Ausbildung auch mit einem Bachelor of Arts in Betriebswirtschaft kombiniert werden.

Außerschulische Möglichkeiten:

  • Kammerprüfung nach 4 Jahren Berufstätigkeit zur/zum Steuerfachwirt/in.
  • Prüfung zum/r Steuerberater/in nach weiteren 7Jahren Berufstätigkeit (nach dem Abschluss „Steuerfachwirt/in“) bzw. nach 10 Jahren Berufstätigkeit oder nach einem erfolgreichen Studium in einschlägigen Fachrichtungen
  • Bilanzbuchhalterprüfung
  • Steuerfachangestellte, die Ihre Ausbildung am Rudolf-Rempel-Berufskolleg in Bielefeld abgeschlossen haben, können an der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) in Paderborn den dualen Studiengang „Wirtschaftsrecht“ studieren (Abschluss: Bachelor of Laws, LL.B.) und erhalten eine formale Anerkennung von erbrachten Leistungen aus der schulischen Ausbildung. Die FHDW-Module „Externes Rechnungswesen“ und „Steuerrecht I und II“ müssen von Absolventen des Rudolf-Rempel-Berufskollegs nicht mehr belegt werden. (Flyer zur Kooperation FHDW - RRBK)

 

Weitere Fort- und Weiterbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Weiterbildungsträger:
www.bwb-bielefeld.de
www.bow.de

Projekte

Besondere Projekte und Angebote:

  • Praxistage

  • In Kooperation mit der Steuerberaterkammer Münster und der DATEV werden Seminare durchgeführt zu den Themen:
    • Lohn und Gehalt
    • Finanzbuchhaltung
  • Angebot einer Notebook-Klasse im Teilzeitunterricht

  •  Alle Auszubildenden in der Notebook-Klasse arbeiten mit ihrem eigenen Notebook. Die Notebooks werden in allen Fächern als Arbeitsmittel eingesetzt u. a. zum Erarbeiten und Dokumentieren von Unterrichtsinhalten, zum Recherchieren, zum Präsentieren und zum Kommunizieren. Ziel ist es, die Medienkompetenz zu fördern, zum selbständigen, eigenverantwortlichen Lernen anzuhalten und Sicherheit in der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu erlangen. Teilnehmen können alle Auszubildenden, die über ein Notebook mit Windows-Betriebssystem verfügen und ihren Wunsch, in die Notebook-Klasse aufgenommen zu werden, mit ihrem Ausbildungsbetrieb abgesprochen haben.
  • Dualer ausbildungsintegrierter Studiengang

    Ab dem Schuljahr 2016/2017 bietet das Rudolf-Rempel-Berufskolleg in Kooperation mit der Fachhochschule Münster und dem Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. einen dualen ausbildungsintegrierten Studiengang mit dem Abschluss zum/zur Steuerfachangestellten nach 2,5 Jahren und dem Abschluss zum Bachelor of Arts nach vier Jahren an. Die schulische Ausbildung findet an einem Berufsschultag wöchentlich über 9 Unterrichtsstunden statt, zusätzlich sind Lehrveranstaltungen der FH Münster an zwei weiteren Tagen (i.d.R. Freitag und Samstag) zu besuchen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.steuerberaterkammer-westfalen-lippe.de unter dem Stichwort „Duales Studium“.

Ansprechpartner

Haben Sie weiteren Informations- oder Beratungsbedarf?

Bitte wenden Sie sich an die Bildungsgangleitung:
Andreas Lambrecht Lam@remove-this.rrbk.de
Telefon +49 521 515410

 

Anmeldung

Berufsschule

Wie erfolgt die Anmeldung?

  • Der Ausbildungsbetrieb sollte die Auszubildenden über die Internet-Seite der Stadt Bielefeld anmelden: www.schueleranmeldung.de/Betriebe.
  • Ersatzweise kann auch eine schriftliche Anmeldung erfolgen (Anmeldeformulare siehe unten).

Wer erhält die schriftliche Anmeldung?

  • Per Fax an das Rudolf-Rempel-Berufskolleg senden: 0521 515406 oder
  • per Post an das Rudolf-Rempel-Berufskolleg schicken, An der Rosenhöhe 5, 33647 Bielefeld oder
  • im Schulbüro abgeben: An der Rosenhöhe 5, 33647 Bielefeld.

Wann ist die Einschulung?

Anmeldeformulare

Online über www.schueleranmeldung.de/Betriebe 

Voraussetzung zur Verwendung eines Notebooks am Rudolf-Rempel-Berufskolleg

Notebooks, die im Unterricht des Rudolf-Rempel-Berufskollegs eingesetzt werden, müssen die folgenden technischen Voraussetzungen erfüllen:

  • Aktuelles Windows Betriebssystem
  • WLAN- oder LAN-Netzwerkkarte (ein LAN-Anschluss bietet Geschwindigkeitsvorteile und wird von uns empfohlen)
  • Tastatur

Die folgenden Komponenten/Hinweise sind optional, können aus Sicht der Schule aber zu einem reibungslosen Einsatz der Geräte im Unterricht beitragen:

  • USB-Anschlüsse
  • Computermaus
  • Angemessen große Bildschirme
  • Garantieverlängerung

Bei Fragen zu den Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an das DV-Team der
Schule: dvteam@remove-this.rrbk.de.    

Voraussetzungen für Notebooks als PDF-Datei  

 

Einschulung

Neue Unterstufen der Berufsschule (Teilzeit) Mittwoch, 21. August 2024:

Teil 1:  07:45 - 09:15 Uhr (Raumplan)

  • Industriekaufleute (Teilzeit) in Raum B411,
  • Groß- und Außenhandelskaufleute im Schüleraufenthaltsbereich,
  • Medizinische Fachangestellte im Forum und
  • Zahnmedizinische Fachangestellte im Forum.

Teil 2:  08:30 - 10:00 Uhr (Raumplan)

  • Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte in Raum C133,
  • Sport- und Fitnesskaufleute in Raum B406/B407
  • Steuerfachangestellte im Schüleraufenthaltsbereich,
  • Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte in Raum A104 sowie
  • Versicherungs- und Finanzkaufleute im Forum.

Teil 3: 11:30 - 12:55 Uhr (Raumplan)

  • Fachkräfte für Lagerlogistik (Teilzeit) im Forum,
  • Fachlageristen (Teilzeit) im Forum,
  • Kaufleute im Gesundheitswesen Raum C133 und
  • Veranstaltungskaufleute Räume B328/B329

Teil 4: 12:10 - 13:40 Uhr (Raumplan)

  • Immobilienkaufleute im Forum,
  • Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung (Teilzeit) Räume C335/C336
  • Personaldienstleistungskaufleute Raum A210. 

Einschulung ab Donnerstag, 22. August 2024

Blockklassen

Der Oberstufenblock des neuen Schuljahres (siehe Blockplan) wird am Donnerstag, 22. August 2024, im Rahmen des normalen Unterrichts eingeschult. Alle anderen Blockklassen kommen am jeweils ersten Tag des Blocks zur Schule. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.

Justizfachangestellte

Die Justizfachangestellten des neuen Schuljahres werden am Dienstag, 03. September 2024 eingeschult. Die Einschulung findet im Forum (siehe Raumplan) ab 8:30 Uhr statt. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben. Im Anschluss findet der Unterricht nach dem Stundenplan statt.

Weitergeführte Klassen in Teilzeitform (Mittel-/Oberstufen):

Alle Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufenklassen der Berufsschule in Teilzeitform kommen ab Donnerstag, 22. August 2024 , an ihrem jeweils ersten Berufsschultag zum normalen Unterricht. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.