Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen arbeiten in erster Linie im Kundenbereich (Eingangszone, Service Center) der Agenturen für Arbeit sowie in Jobcentern.
Sie klären die Anliegen der Ratsuchenden, erteilen Auskünfte und nehmen Arbeitslosmeldungen und Anträge auf Leistungen entgegen.
Sie unterstützen Kunden beim Ausfüllen der Anträge, bereiten Arbeitsunterlagen für die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler vor und wirken bei der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung mit.
Sie bearbeiten auch Anträge auf Leistungen, wie z. B. Anträge auf Arbeitslosengeld, auf Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, zur Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung und der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen.
Auch interne Serviceaufgaben, z. B. Personalangelegenheiten und Personalsachbearbeitung, können zu ihrem Tätigkeitsbereich gehören.
Mit den umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen sowie absolvierten Trainings im Umgang mit vielfältigen Kundengruppen, dem Wissen um die Anwendung von Methoden und Techniken, um berufliche Alltags- und Veränderungssituationen zu meistern, sowie den Erfahrungen aus einer Ausbildung in einer modernen Dienstleistungsorganisation bietet sich Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen ein breites Spektrum an beruflichen Möglichkeiten in der Dienstleistungsbranche.
Während der Ausbildung erwerben Fachkräfte für Arbeitsmarktdienstleistungen folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie unter (www.berufenet.arbeitsagentur.de)
Aufgenommen in die Berufsschule werden Auszubildende mit einem entsprechenden Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsbetriebe, hier die Agentur für Arbeit. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Unternehmen verlangen jedoch in der Regel mindestens den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Am Rudolf-Rempel-Berufskolleg können Sie sich nach der Berufsausbildung weiter qualifizieren.
Beide Bildungsgänge werden in Vollzeitform angeboten.
Weitere Fort- und Weiterbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Weiterbildungsträger:
www.bwb-bielefeld.de
www.bow.de
Bitte wenden Sie sich an die Bildungsgangleitung:
Claudia von der Decken dec@ rrbk.de
Telefon +49 521 515410
Wie erfolgt die Anmeldung?
Wer erhält die schriftliche Anmeldung?
Wann ist die Einschulung?
Online über www.schueleranmeldung.de/Betriebe
Notebooks, die im Unterricht des Rudolf-Rempel-Berufskollegs eingesetzt werden, müssen die folgenden technischen Voraussetzungen erfüllen:
Die folgenden Komponenten/Hinweise sind optional, können aus Sicht der Schule aber zu einem reibungslosen Einsatz der Geräte im Unterricht beitragen:
Bei Fragen zu den Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an das DV-Team der
Schule: dvteam@. rrbk.de
Voraussetzungen für Notebooks als PDF-Datei
Teil 2: 08:30 - 10:00 Uhr (Raumplan)
Teil 3: 11:30 - 12:55 Uhr (Raumplan)
Teil 4: 12:10 - 13:40 Uhr (Raumplan)
Der Oberstufenblock des neuen Schuljahres (siehe Blockplan) wird am Donnerstag, 22. August 2024, im Rahmen des normalen Unterrichts eingeschult. Alle anderen Blockklassen kommen am jeweils ersten Tag des Blocks zur Schule. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.
Die Justizfachangestellten des neuen Schuljahres werden am Dienstag, 03. September 2024 eingeschult. Die Einschulung findet im Forum (siehe Raumplan) ab 8:30 Uhr statt. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben. Im Anschluss findet der Unterricht nach dem Stundenplan statt.
Alle Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufenklassen der Berufsschule in Teilzeitform kommen ab Donnerstag, 22. August 2024 , an ihrem jeweils ersten Berufsschultag zum normalen Unterricht. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.