Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwälte durch vorbereitende und begleitende Arbeiten bei der Erledigung ihrer Beratungs- und Vertretungsaufträge.
Sie sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorhanden sind. Sie vereinbaren Besprechungstermine mit Mandanten und bereiten diese vor und führen Akten und Register sowie Termin-, Fristen- und Wiedervorlagekalender. Im Auftrag der Rechtsanwälte erstellen die Rechtsanwaltsfachangestellte auch Schriftstücke, z. B. im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen oder bei Miet- und Arbeitsgerichtsstreitigkeiten. Sie berechnen Forderungen und bereiten selbstständig Schriftstücke für Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen vor. Darüber hinaus gehören Gebührenberechnung, Rechnungserstellung, Überwachung und Verbuchung der Zahlungseingänge ebenso zu ihren Aufgaben wie die Bearbeitung der gesamten sonstigen Korrespondenz.
Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sollen auf Grund ihrer speziellen Ausbildung in der Lage sein, einfache notarielle Verträge, wie z. B. Grundstückskaufverträge, Erbscheinanträge, Vollmachten und eidesstattliche Versicherungen selbstständig zu entwerfen.
Zur Durchführung dieser Verträge sind häufig Dokumente bei Behörden und Verwaltungen anzufordern. Darüber hinaus sollen sie die wichtigsten Tätigkeiten des Notars nach der Kostenordnung berechnen können.
Nach der Berufsausbildung arbeiten die Fachangestellten häufig auch in Rechts- und Mahnabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, z. B. von Banken, Versicherungen, Handelsunternehmen oder der öffentlichen Verwaltung.
Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie unter (www.berufenet.arbeitsagentur.de)
Aufgenommen in die Berufsschule werden Auszubildende mit einem entsprechenden Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsbetriebe.
Nach dem Berufsbildungsgesetz ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Unternehmen verlangen jedoch in der Regel den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Am Rudolf-Rempel-Berufskolleg können Sie sich nach der Berufsausbildung weiter qualifizieren.
Beide Bildungsgänge werden in Vollzeitform angeboten.
Weitere Fort- und Weiterbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Weiterbildungsträger:
www.bwb-bielefeld.de
www.bow.de
Bitte wenden Sie sich an die Bildungsgangleitung:
Nina Urbanczyk urb@rrbk.de
Telefon +49 521 515410
Wie erfolgt die Anmeldung?
Wer erhält die schriftliche Anmeldung?
Wann ist die Einschulung?
Online über www.schueleranmeldung.de/Betriebe
Notebooks, die im Unterricht des Rudolf-Rempel-Berufskollegs eingesetzt werden, müssen die folgenden technischen Voraussetzungen erfüllen:
Die folgenden Komponenten/Hinweise sind optional, können aus Sicht der Schule aber zu einem reibungslosen Einsatz der Geräte im Unterricht beitragen:
Bei Fragen zu den Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an das DV-Team der
Schule: dvteam@. rrbk.de
Voraussetzungen für Notebooks als PDF-Datei
Teil 2: 08:30 - 10:00 Uhr (Raumplan)
Teil 3: 11:30 - 12:55 Uhr (Raumplan)
Teil 4: 12:10 - 13:40 Uhr (Raumplan)
Der Oberstufenblock des neuen Schuljahres (siehe Blockplan) wird am Donnerstag, 22. August 2024, im Rahmen des normalen Unterrichts eingeschult. Alle anderen Blockklassen kommen am jeweils ersten Tag des Blocks zur Schule. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.
Die Justizfachangestellten des neuen Schuljahres werden am Dienstag, 03. September 2024 eingeschult. Die Einschulung findet im Forum (siehe Raumplan) ab 8:30 Uhr statt. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben. Im Anschluss findet der Unterricht nach dem Stundenplan statt.
Alle Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufenklassen der Berufsschule in Teilzeitform kommen ab Donnerstag, 22. August 2024 , an ihrem jeweils ersten Berufsschultag zum normalen Unterricht. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.