Personaldienstleistungskaufleute beschaffen Personal, planen den Personaleinsatz und sind für die Personalentwicklung zuständig. In Personaldienstleistungsunternehmen akquirieren sie zudem Aufträge und betreuen die Kunden. Hauptsächlich arbeiten sie in Personaldienstleistungsunternehmen zur Arbeitnehmerüberlassung sowie in den Personalabteilungen größerer Unternehmen. Darüber hinaus können Personaldienstleistungskaufleute in der Personalberatung tätig sein. In der Personalbeschaffung formulieren sie Stellenangebote, ermitteln Anforderungs- und Bewerberprofile, informieren die Bewerber über rechtliche Regelungen, Arbeitsbedingungen und Vergütung und stellen die Vertragsunterlagen zusammen. Personaldienstleistungskaufleute disponieren den Personaleinsatz und planen die Personalentwicklung, indem sie z. B. Weiterbildungsmaßnahmen organisieren. Außerdem informieren sie das Personal über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, führen die Personalakte und erstellen die Entgeltabrechnungen. Allgemeine kaufmännische Aufgaben wie Steuerung und Controlling gehören ebenfalls zu ihrem Tätigkeitsgebiet.
Während der Ausbildung erwerben Personaldienstleistungskaufleute folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie unter (www.berufenet.arbeitsagentur.de)
Aufgenommen in die Berufsschule werden Auszubildende mit einem entsprechenden Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsbetriebe. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Unternehmen verlangen jedoch in der Regel mindestens den Hauptschulabschluss.
Am Rudolf-Rempel-Berufskolleg können Sie sich nach der Berufsausbildung weiter qualifizieren.
Beide Bildungsgänge werden in Vollzeitform angeboten.
Weitere Fort- und Weiterbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Weiterbildungsträger:
www.bwb-bielefeld.de
www.bow.de
Homepage der Auszubildenden: PDK 4 you
Bitte wenden Sie sich an die Bildungsgangleitung:
Heike Grimme grm@ rrbk.de
+49 521 515410
Wie erfolgt die Anmeldung?
Wer erhält die schriftliche Anmeldung?
Wann ist die Einschulung?
Online über www.schueleranmeldung.de/Betriebe
Notebooks, die im Unterricht des Rudolf-Rempel-Berufskollegs eingesetzt werden, müssen die folgenden technischen Voraussetzungen erfüllen:
Die folgenden Komponenten/Hinweise sind optional, können aus Sicht der Schule aber zu einem reibungslosen Einsatz der Geräte im Unterricht beitragen:
Bei Fragen zu den Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an das DV-Team der
Schule: dvteam@. rrbk.de
Voraussetzungen für Notebooks als PDF-Datei
Teil 2: 08:30 - 10:00 Uhr (Raumplan)
Teil 3: 11:30 - 12:55 Uhr (Raumplan)
Teil 4: 12:10 - 13:40 Uhr (Raumplan)
Der Oberstufenblock des neuen Schuljahres (siehe Blockplan) wird am Donnerstag, 22. August 2024, im Rahmen des normalen Unterrichts eingeschult. Alle anderen Blockklassen kommen am jeweils ersten Tag des Blocks zur Schule. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.
Die Justizfachangestellten des neuen Schuljahres werden am Dienstag, 03. September 2024 eingeschult. Die Einschulung findet im Forum (siehe Raumplan) ab 8:30 Uhr statt. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben. Im Anschluss findet der Unterricht nach dem Stundenplan statt.
Alle Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufenklassen der Berufsschule in Teilzeitform kommen ab Donnerstag, 22. August 2024 , an ihrem jeweils ersten Berufsschultag zum normalen Unterricht. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.