Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik befindet sich in einem fortwährenden Umbruch. So führen die finanziellen Konsolidierungsbemühungen von gesetzlicher Seite zu einem neuen Kosten- und Qualitätsbewusstsein bei den Leistungserbringern. Darüber hinaus erwarten „mündige“ Patienten, deren Anspruchsdenken und Wahlmöglichkeiten bei der Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen deutlich gestiegen sind, ein individuelles Dienstleistungsangebot.
Dies hat Auswirkungen auf die Tätigkeiten von Gesundheitskaufleuten. Es wird ein hohes Maß an Flexibilität und professioneller Kompetenz vorausgesetzt. So wird vom Leitbild eines Mitarbeiters ausgegangen, der funktionsübergreifend in den unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens eingesetzt werden kann. Das vielschichtige und komplexe Tätigkeitsprofil erfordert Kundenorientierung und kommunikative Kompetenz, Kosten- und Qualitätsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit. Der Umgang und die Kommunikation mit Patienten erfordert kommunikations-psychologische Kenntnisse und Fertigkeiten, um Interaktionsprozesse fachlich kompetent und einfühlsam zu gestalten.
Die finanziellen und administrativen Einschränkungen und Kontrollen des Gesundheitsmarktes machen umfassende Kenntnisse im Sozial- und Gesundheitsrecht, im Abrechnungs– und Finanzierungswesen sowie im Bereich des Qualitätsmanagement- bzw. der Qualitätssicherung erforderlich.
Auf dieser Basis sind Kaufleute im Gesundheitswesen tätig. Die Aus-bildungsinhalte dieses Dienstleistungsberufes tragen den besonderen Bedingungen und Erfordernissen des Gesundheitsmarktes Rechnung.
Kaufleute im Gesundheitswesen arbeiten in den verschiedenen ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Ihr Tätigkeitsgebiet erstreckt sich u. a. auf Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen, den Reha- und Kurbereich, auf Rettungsdienste, Sozialversicherungen und auf Einrichtungen der medizinischen Selbstverwaltung. Gesundheitskaufleute informieren, beraten und betreuen Kunden, entwickeln neue Dienstleistungsangebote, sind in der Materialbeschaffung, Materialverwaltung und im Personalbereich tätig, führen Maßnahmen zur Leistungsabrechnung und Investitionsfinanzierung und zur Qualitätssicherung durch.
Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie unter (www.berufenet.arbeitsagentur.de)
Aufgenommen in die Berufsschule werden Auszubildende mit einem entsprechenden Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsbetriebe. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Unternehmen verlangen jedoch in der Regel mindestens den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Am Rudolf-Rempel-Berufskolleg können Sie sich nach der Berufsausbildung weiter qualifizieren.
Beide Bildungsgänge werden in Vollzeitform angeboten.
Weitere Fort- und Weiterbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Weiterbildungsträger:
www.bwb-bielefeld.de
www.bow.de
Das Rudolf-Rempel-Berufskolleg ist beteiligt am Projekt ‚Fit für Europa‘ der Bezirksregierung in Detmold. Bei Interesse wenden Sie sich an die Bildungsgangleitung.http://fit-fuer-europa.de/
Sie können an dem umfassenden Angebot unseres Berufskollegs im Bereich der Sprachen teilnehmen. In jedem Jahr starten Englisch-, Französisch-, Russisch-, Spanisch- und Türkisch-Kurse, die mit der Möglichkeit zur Teilnahme an entsprechenden Zertifikatsprüfungen abschließen. Welche Niveaustufe der Zertifikatsprüfung Sie anstreben sollten, wird individuell vereinbart. Die Unterrichtszeiten werden nach den Bedürfnissen der jeweiligen Gruppe festgelegt. Weitere Informationen finden Sie unter Internationales/Sprachzertifikate.
Bitte wenden Sie sich an die Bildungsgangleitung:
Andrea Buder bud@ rrbk.de
+49 521 515410
Wie erfolgt die Anmeldung?
Wer erhält die schriftliche Anmeldung?
Wann ist die Einschulung?
Online über www.schueleranmeldung.de/Betriebe
Notebooks, die im Unterricht des Rudolf-Rempel-Berufskollegs eingesetzt werden, müssen die folgenden technischen Voraussetzungen erfüllen:
Die folgenden Komponenten/Hinweise sind optional, können aus Sicht der Schule aber zu einem reibungslosen Einsatz der Geräte im Unterricht beitragen:
Bei Fragen zu den Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an das DV-Team der
Schule: dvteam@. rrbk.de
Voraussetzungen für Notebooks als PDF-Datei
Teil 2: 08:30 - 10:00 Uhr (Raumplan)
Teil 3: 11:30 - 12:55 Uhr (Raumplan)
Teil 4: 12:10 - 13:40 Uhr (Raumplan)
Der Oberstufenblock des neuen Schuljahres (siehe Blockplan) wird am Donnerstag, 22. August 2024, im Rahmen des normalen Unterrichts eingeschult. Alle anderen Blockklassen kommen am jeweils ersten Tag des Blocks zur Schule. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.
Die Justizfachangestellten des neuen Schuljahres werden am Dienstag, 03. September 2024 eingeschult. Die Einschulung findet im Forum (siehe Raumplan) ab 8:30 Uhr statt. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben. Im Anschluss findet der Unterricht nach dem Stundenplan statt.
Alle Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufenklassen der Berufsschule in Teilzeitform kommen ab Donnerstag, 22. August 2024 , an ihrem jeweils ersten Berufsschultag zum normalen Unterricht. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.