Hausordnung

1. Schulkultur

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine Begegnung in gegenseitigem Respekt, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit oder Nationalität aller am Schulleben Beteiligten

  • Schüler*innen
  • Lehrenden
  • Schulleitung
  • Weiteren schulischen Personalkräfte
  • Erziehungsberechtigten
  • betrieblichen Ausbilder*innen

ist Voraussetzung dafür, die Aufgaben der Schule erfolgreich zu erfüllen und die gesetzten Bildungsziele zu erreichen. Daraus ergeben sich Rechte wie auch Pflichten, die auf dem Schulgesetz (SchulG NRW) beruhen und in der Hausordnung für das Rudolf-Rempel-Berufskolleg konkretisiert werden.

Dazu gehört es, dass alle genannten Personengruppen freundlich, fair, achtsam und respektvoll miteinander umgehen. Alle verhalten sich so, dass niemand behindert, gefährdet, beleidigt, verletzt oder belästigt wird. Die Persönlichkeitsrechte werden in einem respektvollen Miteinander gewahrt.

2. Allgemeine Regeln, Ordnung im Klassenraum, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

  • Sauberkeit und angemessene Müllentsorgung sind im gesamten Bereich unserer Schule selbstverständlich. Dazu gehört allgemein ein umweltgerechtes Verhalten und ein sparsamer Umgang mit Verbrauchsmitteln. Im jeweiligen Klassenraum wird dies von Schüler*innen eigenverantwortlich gewährleistet, und zwar grundsätzlich nach den Unterrichtsstunden oder am Ende eines Unterrichtstages. Am Ende des Unterrichtstages sind die Klassenräume sauber zu hinterlassen: Die Fenster werden geschlossen, die Stühle hochgestellt, das Licht, die Dokumentenkameras und die digitalen Tafeln ausgeschaltet.

    Die Toiletten dienen nicht als Aufenthaltsräume. Die Regeln der Hygiene gebieten hier äußerste Sauberkeit.

    Werden Einrichtungen beschädigt (aufgefunden), ist dies sofort einer Lehrkraft oder dem Hausmeisterteam zu melden. Wer Schuleigentum grob fahrlässig oder vorsätzlich verschmutzt oder beschädigt, haftet für den angerichteten Schaden.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterricht. Wenn die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenraum anwesend ist, meldet die Klasse (Klassensprecherin oder Klassensprecher) dies bei der Vertretungsplanung oder im Schulbüro.
     
  • Das Rudolf-Rempel-Berufskolleg ist eine gewaltfreie und drogenfreie Schule. Das heißt, dass gefährliche Gegenstände auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden dürfen. Genaueres regelt die Zusatzerklärung zur Hausordnung, die jeder Lernende zur Kenntnis genommen hat. Das Mitbringen jeglicher Art von Drogen auf das Schulgelände ist nicht zulässig. Nüchternheit beim Arbeiten und Lernen stellt eine selbstverständliche Arbeitshaltung im Zusammenhang mit geistiger Fitness, gesundheitlicher Fürsorge und Qualität der Arbeit dar. Daher werden Personen unter erkennbarem Alkohol-/Drogeneinfluss vom Unterricht ausgeschlossen. 

    Wer vom Gesetz verbotene Rauschmittel oder verschreibungspflichtige Medikamente verteilt, muss mit schulischen Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Schulverweis rechnen. Darüber hinaus kann dies auch Gegenstand einer strafrechtlichen Anzeige sein.

    Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten, dies gilt auch für E-Zigaretten und ähnliche Produkte. Bei Zuwiderhandlung droht Schüler*innen der Verweis von der Schule. Im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes NRW – NiSchG-NRW – kann eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
  • Die Benutzung von mobilen Kommunikationsgeräten ist während der Unterrichtszeit nur zu unterrichtlichen Zwecken und auf Anweisung der Lehrkraft gestattet. Die Nutzung eines mobilen Kommunikationsgerätes (z.B. Smartphone oder -watch, o.Ä.) während einer schriftlichen Leistungsüberprüfung wird als Täuschungsversuch gewertet.

    Die Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinde sind zu achten; daher dürfen mobile Kommunikationsgeräte auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht zu Foto-, Audio- und Videozwecken verwendet werden. Über Ausnahmen zu unterrichtlichen Zwecken entscheidet die jeweilige Lehrkraft.

3. Beratung/Konfliktregelung

Gesprächstermine können mit allen Lehrkräften und dem Beratungsteam auch außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden. In Konfliktfällen muss es eine angemessene Form der Regelung geben. Dazu gehören selbstverständlich die grundsätzliche Bereitschaft, Konflikte friedlich zu regeln und Kompromisse zu finden, Rücksichtnahme, höflicher Umgangston und gegenseitige Hilfe. Zur Rücksichtnahme gehört auch, insbesondere im Forum und den Gängen vor den Klassenräumen, Unterhaltungen nur im gedämpften Tonfall zu führen, um die anderen am Schulleben Beteiligten nicht zu stören.

Zur Beratung und Unterstützung stehen neben allen Lehrkräften die Schulsozialarbeit, das Beratungsteam, das Krisenteam sowie die Schulleitung zur Verfügung.

 

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