Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine Begegnung in gegenseitigem Respekt, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit oder Nationalität aller am Schulleben Beteiligten
ist Voraussetzung dafür, die Aufgaben der Schule erfolgreich zu erfüllen und die gesetzten Bildungsziele zu erreichen. Daraus ergeben sich Rechte wie auch Pflichten, die auf dem Schulgesetz (SchulG NRW) beruhen und in der Hausordnung für das Rudolf-Rempel-Berufskolleg konkretisiert werden.
Dazu gehört es, dass alle genannten Personengruppen freundlich, fair, achtsam und respektvoll miteinander umgehen. Alle verhalten sich so, dass niemand behindert, gefährdet, beleidigt, verletzt oder belästigt wird. Die Persönlichkeitsrechte werden in einem respektvollen Miteinander gewahrt.
Gesprächstermine können mit allen Lehrkräften und dem Beratungsteam auch außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden. In Konfliktfällen muss es eine angemessene Form der Regelung geben. Dazu gehören selbstverständlich die grundsätzliche Bereitschaft, Konflikte friedlich zu regeln und Kompromisse zu finden, Rücksichtnahme, höflicher Umgangston und gegenseitige Hilfe. Zur Rücksichtnahme gehört auch, insbesondere im Forum und den Gängen vor den Klassenräumen, Unterhaltungen nur im gedämpften Tonfall zu führen, um die anderen am Schulleben Beteiligten nicht zu stören.
Zur Beratung und Unterstützung stehen neben allen Lehrkräften die Schulsozialarbeit, das Beratungsteam, das Krisenteam sowie die Schulleitung zur Verfügung.
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