Barrierefreiheit: Mangelhaft

Projektarbeit bewertet Bielefelder Schulen

Bielefeld (baja). Bielefelder Schulen haben einen enormen Nachholbedarf in puncto Barrierefreiheit für behinderte Menschen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, die Betriebswirtschaftsstudenten des Rudolf-Rempel-Berufskollegs in einer Projektarbeit entwickelt haben. Ihre Ergebnisse überreichten sie dem Vorsitzenden des Beirats für Menschen mit Behinderungen, Wolfgang Baum.

In den vergangenen zwei Jahren untersuchten die angehenden Betriebswirte mit dem Schwerpunkt „Management im Gesundheitswesen“ 94 Schulen in Bielefeld. Hauptaugenmerk ihrer Untersuchung lag in den Teilhabemöglichkeiten Körper-, Seh- und Hörbehinderter am Bildungsangebot. Trauriges Ergebnis: Lediglich drei Schulen sind mittelmäßig auf die Bedürfnisse behinderter Menschen zugeschnitten.

Mit einem Fragebogen ermittelten die Studenten nach verschiedenen DIN-Norm-Kriterien, wie gut eine Schule auf behinderte Menschen eingestellt ist. 63 Schulen sind auf keine der drei Behinderungen ausgerichtet, 15 Schulen berücksichtigten jeweils eine Behinderung – jedoch nur eingeschränkt. Weitere 13 Schulen nahmen gar nicht erst an der Befragung teil.

Nur das Rudolf-Rempel-Berufskolleg, die Bültmannshofschule und die Martin-Niemöller-Gesamtschule erzielten ein einigermaßen zufriedenstellendes Ergebnis. Die Gesamtschule beispielsweise verfügt über einen Aufzug und Rampen für Rollstuhlfahrer. Jede Etage ist mit einem Behinderten-WC ausgestattet. Wichtig für Sehbehinderte: Die Beleuchtung von Fahrstuhl und Rampen ist blendfrei. Die Stufen heben sich kontrastreich vom Bodenbelag der Etagen ab.

Wolfang Baum und der Behindertenbeauftragte Günther Ohlendorf bedankten sich bei Anja Dörrie-Sell für die ausführliche Studie. Die Bielefelderin hat selbst daran mitgewirkt und überreichte die gebundene Fassung stellvertretend für alle beteiligten Studenten.

Das Projekt leiste wichtige Vorarbeit für kommende Umbaumaßnahmen, sagte Baum. So habe man handfeste Ergebnisse, die man der Verwaltung vorlegen könne. Aufgrund der von Deutschland unterzeichneten UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen habe die Integration an Schulen zudem besondere Aktualität.

|