Selbsttests für Schüler*innen sind eingetroffen

Informationen zu den Testungen im Unterricht

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

 

sowohl die nunmehr wieder steigenden Infektionszahlen als auch die gleichzeitige Ausweitung des Präsenzbetriebes an Schulen erfordern im Rahmen des Infektionsschutzes neue Maßnahmen. Mit diesem Informationsschreiben möchte ich Sie über das aktuelle Vorgehen an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 informieren:

In der Schulmail vom 15.03.21 hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) angekündigt, dass das Land NRW den Schulen noch vor Beginn der Osterferien Selbsttests für Schüler*innen zur Verfügung stellen wird, die inzwischen eingetroffen sind.

Dadurch soll es ermöglicht werden, dass jede Schülerin und jeder Schüler im Präsenzunterricht der letzten Woche vor den Osterferien jeweils einen Selbsttest durchführen kann. Nach den Osterferien soll dieses Angebot weiter ausgebaut werden.

Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen an den festgelegten Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichts mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schüler*innen statt.

Das schulische Personal beaufsichtigt die Durchführung der Selbsttests. Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet. Die Verlässlichkeit der Ergebnisse eines Selbsttests ist wesentlich von sorgfältigen Probenentnahmen abhängig. Hier folgt weiteres unterstützendes Material des Herstellers (z.B. Videos). Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten. Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden.

Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden. Danach sollte eine Handdesinfektion erfolgen.

Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an einer Schule leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden.

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt Die betroffene Person wird unverzüglich unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert.

Die Schulleitung informiert die Eltern bzw. Ausbildungsbetriebe und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden.

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern von zu Hause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.

Mit den Testungen soll neben den schon lange geltenden Verhaltensregeln und den immer umfangreicher werdenden Impfungen ein weiteres Schutzinstrument zur Eindämmung der Pandemie aufgebaut werden. Es gilt allerdings auch weiterhin: Symptomatische Personen sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben; die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt aufnehmen.

Damit diese Schutzinstrumente ihre Wirkung entfalten können, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests.

Sobald wir einen schulischen Handlungsleitfaden entwickelt haben, werden Sie über die Art und Weise der Durchführung des Schnelltests durch Ihre Klassenleitungen informiert.
Bei weiteren Fragen zu dem Thema „Selbsttest für Schüler*innen an weiterführenden Schulen“ wenden Sie sich gerne an die Schulleitung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Buddenberg und Martin Heyd
(Schulleitung Rudolf-Rempel-Berufskolleg)

  

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