Corona-Virus - wir managen die Krise

Weitere Schulöffnungen zum 18.05.20 und 04.06.20

Damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr noch die Möglichkeit bekommen, am Präsenzunterricht im Rudolf-Rempel-Berufskolleg teilzunehmen, sobald die jetzigen Abschlussklassen in ihre Prüfungen gegangen sind.
 

Ab dem 18.05.20:

Blockklassen der Berufsschule, die in diesem Schuljahr noch gar nicht beschult werden konnten: Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen (AF19), Industriekaufleute (IN19), Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung (SP19), Sozialversicherer (SV19), Fachlageristen/Fachkräfte für Lagerlogistik (LB19)

Internationale Förderklasse (Einschulungsjahrgang 19) 
Wirtschaftsgymnasium Jahrgang 12
 

Ab dem 04.06.20:

  • Zweites Ausbildungsjahr der Berufsschulklassen (Mittelstufen), die im Teilzeitmodell beschult werden
  • Unterstufe der Höheren Handelsschule
  • Wirtschaftsgymnasium Jahrgang 11

 

Bitte beachten Sie auch den folgenden Hinweis, den die IHK Ostwestfalen zu Lippe auf ihrer Homepage veröffentlicht:

Freistellung für die Berufsschule

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat das Ministerium für Schule und Bildung im April 2020 Leitlinien zur Öffnung der berufsbildenden Schulen erlassen. Zur Aufrechterhaltung des Unterrichts bieten die Berufsschulen derzeit Unterricht über verschiedene Kanäle an. Zur Sichtung des Lernstoffes und Bearbeitung der Aufgaben benötigen die Auszubildenden, wie auch in der Berufsschule, “Lernzeit”. Alle Auszubildenden sind aufgefordert, von zuhause/vom Betrieb aus zu lernen.

Nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes vom 1. Januar 2020 hat der Ausbildende den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er muss ihm die für die Teilnahme am Berufsschulunterricht erforderliche Zeit gewähren, darf ihn also während dieser Zeit nicht beschäftigen.

Auch für diese Form des Unterrichts sind die Auszubildenden gemäß § 15 BBiG durch den Betrieb freizustellen. Bitte stellen Sie Ihren Auszubildenden daher an den üblichen Berufsschulzeiten entweder von der betrieblichen Ausbildung frei oder ermöglichen Sie stattdessen während der betrieblichen Ausbildungszeit eine fest geregelte Lernzeit.

(Quelle: https://www.ostwestfalen.ihk.de/ausbildung/informationen-zum-coronavirus/coronavirus-durchfuehrung-der-pruefungen/, 06.05.20, 12:56 Uhr)

 

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