Wechselunterricht ab 19.04.21

Ausweitung der Schnelltests

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

wie Sie ja alle in den Medien und Netzen verfolgen, befinden wir uns momentan in einer äußerst angespannten Situation, die sich zwischen einem dynamischen Infektionsgeschehen auf der einen Seite und Versuchen der Lockerung auf der anderen Seite bewegt.

Das Ministerium für Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat in dieser Woche verfügt, dass die Schulen zu Modellen des Wechselunterrichts zurückkehren sollen. Nach wie vor gilt auch, dass die Schulen sich nicht als Infektionsherde entwickelt haben. Zudem haben alle am Schulleben Beteiligten die Pflicht, zweimal pro Woche einen Schnelltest durchzuführen. Diese Maßnahme verfolgt das Ziel, mögliche Infektionsherde rechtzeitig herauszufiltern und damit wiederum alle Anderen zu schützen.

Ab Montag, 19.04.21, werden einzelne ausgewählte Klassen in unterschiedlichen Modellen des Wechselunterrichts in Präsenz beschult, eine große Zahl von Klassen insbesondere aus dem Berufsschulbereich befindet sich wieder im Distanzunterricht, um die bevorstehenden Abschlussprüfungen nicht durch Quarantäneanordnungen zu gefährden, so sehen es die aktuellen Erlasse vor. Alle Schüler*innen werden über ihre Klassenleitungen entsprechend informiert. Die Gesamtzahl der sich zeitgleich in der Schule befindlichen Schüler*innen bleibt damit sehr überschaubar. Unsere Planungen sind so ausgerichtet, dass wir jederzeit auf aktuelle Entwicklungen des Infektionsgeschehens in die eine oder andere Richtung reagieren können.

Bitte bedenken Sie aber bei aller berechtigten Sorge auch, dass ein digital erteilter Unterricht die Begegnung von Schüler*innen mit Lehrer*innen in Präsenz nicht ersetzen kann, weil das wesentliche Element fehlt: die menschliche Begegnung, die Grundlage jeder pädagogischen Arbeit ist. Viele junge Menschen drohen den Anschluss zu verlieren oder haben ihn bereits verloren.

In einer gestern (16.04.21) erlassenen Allgemeinverfügung, gültig ab dem 17.04.21, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210416_av_gem._ss_1_absatz_13_coronabetrvo_vom_17.04.2021.pdf) geregelt, ab wann die Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt wieder in den Distanzunterricht übergehen. Die einzelne Schule hat hierbei keine Einflussmöglichkeit. Entscheidend hierfür ist die Inzidenz des Schulortes, das bedeutet, dass die Schüler*innen so lange am Präsenzbetrieb teilnehmen, bis es dort anderslautende Entscheidungen gibt, auch wenn der eigene Wohnort eine höhere Inzidenz aufweist.

Dieses Spannungsfeld stellt für alle am Schulleben beteiligten Menschen eine große Herausforderung dar. Wir können diese nur meistern, wenn wir zusammenarbeiten und uns gegenseitig vertrauen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen wie immer gerne zur Verfügung!

Stefanie Buddenberg
(Schulleiterin)

 

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