Distanzunterricht für fast alle Schüler*innen

Präsenzunterricht mit Testpflicht nur für Klassen der vollzeitschulischen Bildungsgänge

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung am 08.04.21 entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab Montag, 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

Diese Maßgabe bedeutet für das Rudolf-Rempel-Berufskolleg, dass für grundsätzlich alle Bildungsgänge mit Ausnahme der Abschlussklassen der Unterricht in Präsenz ausgesetzt und als Distanzunterricht erteilt wird.

Präsenzunterricht

Welche Klassen in der kommenden Woche im Präsenzunterricht beschult werden, erfahren Sie auf gewohntem Wege über Ihre Klassenleitungen.

Auch hat das Ministerium für Schule und Bildung verfügt, dass der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden und in Distanzform weiterzuführen ist. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden.

Entsprechend befinden sich in der kommenden Woche ausschließlich Klassen der vollzeitschulischen Bildungsgänge in Präsenzform im Haus.

Testpflicht

Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten. Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in unserer Schule zur Umsetzung kommen.

Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen!

Für die Regelungen ab dem 19.04.21 müssen wir die im Laufe der Woche angeordneten Maßnahmen abwarten. Wir informieren an dieser Stelle so zeitnah wie möglich.

Passen Sie auf sich und auf die Menschen in Ihrer Umgebung auf und verhalten Sie sich verantwortungsvoll – zum Wohle aller!

Stefanie Buddenberg
(Schulleiterin)

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