Der Arbeitsplatz als Kauffrau/Kaufmann im Gesundheitswesen (KG)

Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik befindet sich in einem fortwährenden Umbruch. So führen die finanziellen Konsolidierungsbemühungen von gesetzlicher Seite zu einem neuen Kosten- und Qualitätsbewusstsein bei den Leistungserbringern. Darüber hinaus erwarten „mündige“ Patienten, deren Anspruchsdenken und Wahlmöglichkeiten bei der Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen deutlich gestiegen sind, ein individuelles Dienstleistungsangebot.

Dies hat Auswirkungen auf die Tätigkeiten von Gesundheitskaufleuten. Es wird ein hohes Maß an Flexibilität und professioneller Kompetenz vorausgesetzt. So wird vom Leitbild eines Mitarbeiters ausgegangen, der funktionsübergreifend in den unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens eingesetzt werden kann. Das vielschichtige und komplexe Tätigkeitsprofil erfordert Kundenorientierung und kommunikative Kompetenz, Kosten-  und Qualitätsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit. Der Umgang und die Kommunikation mit Patienten erfordert kommunikations-psychologische Kenntnisse und Fertigkeiten, um Interaktionsprozesse fachlich kompetent und einfühlsam zu gestalten.

Die finanziellen und administrativen Einschränkungen und Kontrollen des Gesundheitsmarktes machen umfassende Kenntnisse im Sozial- und Gesundheitsrecht, im Abrechnungs– und Finanzierungswesen sowie im Bereich des Qualitätsmanagement- bzw. der Qualitätssicherung erforderlich.

Auf dieser Basis sind Kaufleute im Gesundheitswesen tätig. Die Aus-bildungsinhalte dieses Dienstleistungsberufes tragen den besonderen Bedingungen und Erfordernissen des Gesundheitsmarktes Rechnung.

Kaufleute im Gesundheitswesen arbeiten in den verschiedenen ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Ihr Tätigkeitsgebiet erstreckt sich u. a. auf Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen, den Reha- und Kurbereich, auf Rettungsdienste, Sozialversicherungen und auf Einrichtungen der medizinischen Selbstverwaltung. Gesundheitskaufleute informieren, beraten und betreuen Kunden, entwickeln neue Dienstleistungsangebote, sind in der Materialbeschaffung, Materialverwaltung und im Personalbereich tätig, führen Maßnahmen zur Leistungsabrechnung und Investitionsfinanzierung und zur Qualitätssicherung durch.

Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie unter (www.berufenet.arbeitsagentur.de)

Welche Aufnahmevoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Aufgenommen in die Berufsschule werden Auszubildende mit einem entsprechenden Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsbetriebe. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Unternehmen verlangen jedoch in der Regel mindestens den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).

Welche Abschlüsse/ Berechtigungen kann ich erwerben?

  • Nach erfolgreichem Abschluss des Berufskollegs erhalten Sie den Berufsschulabschluss für den Ausbildungsberuf „ Kauffrau/Kaufmann im Gesundheitswesen“.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung vor der Industrie- u. Handelskammer sind Sie „ Kauffrau/Kaufmann im Gesundheitswesen“.
  • Wenn Sie bereits über den schulischen Teil der Fachhochschulreife verfügen, erwerben Sie mit ihrer Ausbildung die volle Fachhochschulreife.
  • Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann erworben werden, wenn die notwendigen Englisch-Kenntnisse nachgewiesen werden und der Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erworben wird.

Wie ist der Bildungsgang organisiert?

    Unterrichtsfächer:

  • Dienstleistungsprozesse
  • Gesundheitsmanagement
  • Abrechnung/Steuerung
  • Datenverarbeitung
  • Fremdsprache/Englisch.
  • Deutsch
  • Politik
  • Religion
  • Sport
  • Differenzierungsbereich (Gesundheitserziehung, Wirtschaftlehre)

    Dauer:

  • Drei Jahre
  • Eine Verkürzung ist bei entsprechender schulischer Vorbildung oder guten Leistungen in Schule und Betrieb möglich. Ein Antrag auf Verkürzung muss bei der Industrie- und Handelskammer gestellt werden.

    Unterrichtsorganisation:

  • Der Unterricht findet in Teilzeitform, an zwei Tagen in der Woche statt.
  • Es werden 12 Std. Unterricht pro Woche erteilt.

Für jeden Abschluss einen Anschluss: welche Bildungsangebote können angeschlossen werden?

Am Rudolf-Rempel-Berufskolleg können Sie sich nach der Berufsausbildung weiter qualifizieren.

  • In der Fachoberschule Klasse 12 können Sie in einem Jahr die Fachhochschulreife erwerben.
  • In der Fachoberschule Klasse 13 können Sie in einem Jahr das Abitur erwerben.

Beide Bildungsgänge werden in Vollzeitform angeboten.

  • In der Fachschule für Wirtschaft können Sie, in der Regel nach 3 Jahren, die Prüfung zum/zur Staatlich geprüften Betriebswirt/-in ablegen. Der Unterricht findet berufsbegleitend statt. In Kooperation mit der Fachhochschule des Mittelstandes kann diese Ausbildung auch mit einem Bachelor of Arts in Betriebswirtschaft kombiniert werden.

Weitere Fort- und Weiterbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Weiterbildungsträger:
www.bwb-bielefeld.de
www.bow.de