Mund-Nase-Bedeckung auch wieder im Unterricht

Rückkehr zu den Regelungen wie nach den Sommerferien

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

Mit der Veröffentlichung der aktuellen Schulmail vom 21.10.20 hat das Ministerium für Schule und Bildung in Düsseldorf beschlossen, dass ab Montag, 26.10.20, bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22.12.20 erneut eine erweiterte Maskenpflicht gilt. Auch hat das Umweltbundesamt Empfehlungen zum gesundheitsförderlichen Lüften herausgegeben.

Dies sind die wichtigsten Regelungen:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schüler*innen eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) tragen, dies gilt auch wieder im Unterricht und am Sitzplatz;
  • Von der Pflicht zum Tragen einer MNB kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attestes generell aus medizinischen Gründen befreien;
  • Lehrkräfte müssen keine MNB tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können;
  • Stoßlüften: Während des Unterrichts alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern für die Dauer von 3 bis 5 Minuten lüften;
  • Querlüften: Gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit öffnen, wo immer es möglich ist;
  • Lüften während der gesamten Pausendauer nach jeder Unterrichtsstunde von 45 Minuten Dauer.

Damit gelten im Wesentlichen die Regelungen wie unmittelbar nach den Sommerferien.

Bitte gehen Sie alle verantwortungsvoll mit der momentan sehr angespannten Situation um, nur so schaffen wir es gemeinsam, für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen zu sorgen - und damit das Risiko von Infektionen, Quarantänemaßnahmen und Teilschließungen so gering wie möglich zu halten.

Ich danke Ihnen allen für Ihre Unterstützung und Zusammenarbeit!

 

Stefanie Buddenberg
     (Schulleitung)

 

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