Ausweitung des Präsenzbetriebs ab 15.03.21 und 12.04.21

Rückkehr für einzelne Klassen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

im Anschluss an die letzte politische Sitzungsrunde der Ministerpräsident*innen mit der Kanzlerin, in der weitere Öffnungsstrategien aus dem Lockdown beschlossen wurden, hat sich auch das Ministerium für Schule und Bildung in NRW dazu entschlossen, den Präsenzbetrieb in den Schulen Schritt für Schritt auszubauen, sofern dies mit dem aktuellen Infektionsgeschehen vereinbar ist.

Wir nehmen am Rudolf-Rempel-Berufskolleg sowohl unseren Bildungsauftrag als auch den Gesundheitsschutz aller am Schulleben Beteiligten sehr ernst. Zwischen diesen beiden Polen gilt es abzuwägen, wie viele Schüler*innen wir zeitgleich zurück in die Schule holen können.

Aufgrund der sehr positiven Erfahrungen mit dem Distanzunterricht sind wir jederzeit in der Lage, stundenplankonform vom Präsenzbetrieb zurück in den Distanzbetrieb zu gehen, sollten die äußeren Umstände dies erfordern. Wir haben aber auch alle erlebt, wie wichtig der persönliche Kontakt und die individuelle Begleitung Face-to-Face sind. Schule lebt von der Begegnung der Menschen, und dahin möchten wir so vorsichtig wie nötig aber auch so schnell wie möglich wieder zurück. Wir freuen uns sehr, wenn das Leben in die Schule zurückkehrt!

Um welche Klassen es sich im Einzelnen handelt, darüber werden Sie durch Ihre Klassenleitungen informiert, den Hintergrund für diese Entscheidungen bilden sowohl pädagogische als auch fachliche Erwägungen, die sich selbstverständlich an der vom Ministerium für Schule und Bildung vorgegebenen Priorisierungsliste orientieren.

Ich gebe bei aller Freude über die immer größeren Rückkehrschritte in die Normalität aber auch zu bedenken, dass wir uns nach wie vor in einer Pandemiesituation befinden und damit weiterhin hohe Anforderungen an die hygienischen Standards wie auch an das Verhalten jedes Einzelnen gestellt werden – insbesondere vor dem Hintergrund der sich stetig ausweitenden Mutationen.

So sind nach der aktuellen Coronabetreuungsverordnung  (gültig ab 08.03.21) alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten dazu verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen. Darunter versteht man nach der Coronaschutzverordnung (gültig ab 08.03.21) OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95).

Insofern möchte ich Sie, liebe Schülerinnen und Schüler ausdrücklich bitten: Verwenden Sie den besten Maskenschutz, der Ihnen zur Verfügung steht – Sie helfen damit uns allen!

Wir sind sicher, dass wir Sie auf diese Weise bestmöglich dabei unterstützen, Ihren eingeschlagenen Bildungsweg erfolgreich zu absolvieren! Bei Rückfragen können Sie sich selbstverständlich an mich wenden.

Herzliche Grüße,

Stefanie Buddenberg

     (Schulleitung)

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