Haben Sie Ihr Zeugnis verloren und benötigen eine Zweitschrift?
Dann sind Sie hier richtig!
Wir müssen Ihnen dafür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,00 Euro je Dokument berechnen. Die Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bielefeld vom 17. Dezember 2001 in der Fassung der 7. Nachtragssatzung vom 16. Dezember 2013.
1. Verwaltungsgebühr überweisen
Bitte überweisen Sie zunächst den Betrag von 12,00 Euro auf das Konto bei der Stadt Bielefeld
Geben Sie den Verwendungszweck unbedingt vollständig an!
Alternativ können Sie die Überweisung per Smartphone und QR-Code durchführen.
Scannen Sie hierzu den QR-Code mit Ihrer Banking-App, um einen vorausgefüllten Überweisungsträger zu erhalten.
2. Antrag ausfüllen
Laden Sie den Antrag auf Ausstellung einer Zeugniszweitschrift im Downloadbereich herunter und füllen Sie ihn vollständig aus.
3. Antrag einreichen
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag im Schulbüro ein oder schicken Sie ihn per E-Mail an: buero.rrbk@bielefeld.de.
4. Bearbeitung
Nach Eingang der Verwaltungsgebühr und Ihres Antrags wird die Zeugniszweitschrift erstellt.
5. Benachrichtigung und Abholung
Sobald Ihre Zeugniszweitschrift zur Abholung bereitliegt, werden Sie von uns informiert.