Haben Sie Ihr Zeugnis verloren und benötigen eine Zweitschrift?
Dann sind Sie hier richtig!
Wir müssen Ihnen dafür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,00 Euro je Dokument berechnen. Die Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bielefeld vom 17. Dezember 2001 in der Fassung der 7. Nachtragssatzung vom 16. Dezember 2013.
Bitte überweisen Sie den Betrag von 12,00 Euro auf das Konto der Sparkasse Bielefeld
Nach Zahlungseingang und Abgabe des ausgefüllten Antrags im Schulbüro wird Ihnen eine Zweitschrift Ihres Zeugnisses erstellt. Sie werden von uns benachrichtigt, wenn ihre Zweitschrift zur Abholung bereit liegt.