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Schüler*innen

Zeugniszweitschrift

Haben Sie Ihr Zeugnis verloren und benötigen eine Zweitschrift?
Dann sind Sie hier richtig!

Wir müssen Ihnen dafür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,00 Euro je Dokument berechnen. Die Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bielefeld vom 17. Dezember 2001 in der Fassung der 7. Nachtragssatzung vom 16. Dezember 2013.

So gehen Sie vor:

1. Verwaltungsgebühr überweisen

Bitte überweisen Sie zunächst den Betrag von 12,00 Euro auf das Konto bei der Stadt Bielefeld

  • Empfänger: Stadt Bielefeld
  • IBAN: DE29 4805 0161 0000 0313 85
  • SWIFT-BIC: SPBIDE3BXXX
  • Verwendungszweck: Zeugniszweitschrift, Nachname, Vorname

Geben Sie den Verwendungszweck unbedingt vollständig an!

Alternativ können Sie die Überweisung per Smartphone und QR-Code durchführen. 
Scannen Sie hierzu den QR-Code mit Ihrer Banking-App, um einen vorausgefüllten Überweisungsträger zu erhalten.

2. Antrag ausfüllen

Laden Sie den Antrag auf Ausstellung einer Zeugniszweitschrift im Downloadbereich herunter und füllen Sie ihn vollständig aus.

3. Antrag einreichen

Reichen Sie den ausgefüllten Antrag im Schulbüro ein oder schicken Sie ihn per E-Mail an: buero.rrbk@bielefeld.de.

4. Bearbeitung

Nach Eingang der Verwaltungsgebühr und Ihres Antrags wird die Zeugniszweitschrift erstellt.

5. Benachrichtigung und Abholung

Sobald Ihre Zeugniszweitschrift zur Abholung bereitliegt, werden Sie von uns informiert.