Aufgrund der aktuellen Wetterlage endet am Donnerstag und am Freitag der Unterricht bereits nach der 6. Stunde. Das Ministerium für Schule und Bildung hat mit einer heutigen Nachricht bestehende Regelungen vorübergehen auch auf die Sekundarstufe II ausgeweitet.
Für Berufsschüler:innen gilt unverändert §15 (1) des Berufsbildungsgesetzes.