Distanzlernen

Angepasster Schulbetrieb ab dem 14.12.2020

Sicherlich haben Sie alle in den zurückliegenden Tagen die Entwicklung der Infektionszahlen verfolgt. Bislang ist es nicht nachhaltig gelungen, die zweite Welle der Corona-Infektionen zu brechen. Daher müssen weitergehende Maßnahmen getroffen werden.

Bislang haben die Schulen mit viel Disziplin und strengen Hygienekonzepten in ganz hohem Maße Präsenzunterricht anbieten können. Alle Zahlen, die wöchentlich erhoben werden, belegen dies. Schulen sind keine „Hotspots“. Damit sind wir dem Auftrag, auch in der Krise für Bildungschancen und für Bildungsgerechtigkeit zu sorgen nachgekommen.

Gleichwohl hat die Landesregierung jetzt festgestellt, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erwiesen haben. Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

Die Befreiung vom Präsenzunterricht und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten von zu Hause gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020. Daher werden auch die Auszubildenden von ihren Betrieben für das Lernen auf Distanz gemäß BBiG freigestellt. Die Schulleitung entscheidet in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.

Für den Fall, dass in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt worden sind, werden die Fachkolleg*innen im Einzelfall prüfen, welche Klassenarbeiten tatsächlich stattfinden oder verschoben werden. Sollten Klassenarbeiten stattfinden, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Abiturklausuren und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein gesegnetes, gesundes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021!

 

Stefanie Buddenberg

     (Schulleitung)

 

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