Coronavirus-Informationen des Gesundheitsamtes Bielefeld

FAQ Coronavirus-Infektionen – Kontaktpersonenermittlung

 

 

Gesundheits-, Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt | 530.3

Coronavirus-Infektionen – Kontaktpersonenermittlung

FAQ

Wer ordnet die Quarantäne an?

Die Quarantäne kann nur vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Dies geschieht durch einen persönlichen telefonischen Kontakt.

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin von der Schule nach Hause geschickt wurde, weil er/sie einen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, dann sollte der Schüler oder die Schülerin zu Hause bleiben und abwarten, bis der Anruf des Gesundheitsamtes erfolgt. Dies kann bei erhöhtem Arbeitsaufkommen im Gesundheitsamt auch mal ein paar Tage dauern.

Wie lang ist die Quarantänedauer?

Im Falle eines relevanten Kontaktes des Schülers/der Schülerin zu einer positiv getesteten Person wird der Schüler/die Schülerin vom Gesundheitsamt für 14 Tage ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person in Quarantäne gesetzt. Die Erziehungsberechtigten erhalten hierüber im Anschluss eine schriftliche Verfügung.

Was ist ein relevanter Kontakt?

Dies muss jeweils individuell ermittelt werden. Das Gesundheitsamt orientiert sich dabei an den Empfehlungen des RKI (Robert-Koch-Institut), als der maßgeblichen Institution in Deutschland.

Abstand von der positiv getesteten Person, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von der positiv getesteten Person und den jeweiligen Kontaktpersonen, Dauer des Kontaktes, Belüftung der Umgebung sind wesentliche Kriterien bei der Beurteilung.

Bin ich auch in Quarantäne, wenn mein Kind oder einer meiner Mitbewohner*innen in Quarantäne gesetzt wurde?

Nein, es sind immer nur die Kontaktpersonen einer positiv getesteten Person in Quarantäne. Die Familienangehörigen sind nicht in Quarantäne, sie dürfen zur Schule, Kita oder Arbeit gehen.

Kontaktpersonen von Kontaktpersonen werden nicht in Quarantäne gesetzt.

Gibt es eine Testmöglichkeit?

In der Regel organisiert das Gesundheitsamt für die betroffenen Schüler und Schülerinnen und für die betroffenen Lehrkräfte ein Testangebot. Die Eltern erhalten in einem persönlichen Telefonat Informationen zu dem Testangebot.

Warum gibt es ein Testangebot?

Der Test dient der Umgebungsuntersuchung. Weitere möglicherweise infizierte Personen sollen so schnell wie möglich ausfindig gemacht werden, um die Infektionsketten rasch zu unterbrechen.

Wie und wann erfahre ich das Testergebnis?

Wenn das Testangebot des Gesundheitsamtes genutzt wurde, so erhalten die getesteten Personen ihr Testergebnis telefonisch. Es sollte von Nachfragen beim Gesundheitsamt bezüglich des Testergebnisses abgesehen werden. In der Regel liegt das Ergebnis innerhalb von zwei Tagen vor. Je nach Arbeitsaufkommen beim Labor kann es aber auch mehrere Tage dauern, bis das Testergebnis vorliegt.

Wird die Quarantäne verkürzt, wenn das Testergebnis negativ ist?

Die Inkubationszeit des Covid19 Virus beträgt 14 Tage. Innerhalb dieser Zeit kann eine Person symptomatisch oder positiv werden.

Wird der Test beispielsweise wenige Tage nach dem letzten Kontakt durchgeführt und ist negativ, so ist dies nur eine Momentaufnahme. Bei einer Inkubationszeit von 14 Tagen kann die Person zu einem späteren Zeitpunkt noch symptomatisch und positiv werden. Deshalb muss die Quarantänezeit von 14 Tagen eingehalten werden und kann nicht durch einen negativen Test verkürzt werden.

Warum handeln die Gesundheitsämter der Kommunen unterschiedlich?

Der Wohnort einer Person entscheidet darüber, welches Gesundheitsamt für sie zuständig ist. Jedes Gesundheitsamt ermittelt und entscheidet über Quarantänen nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Richtlinien des Robert Koch Institutes. So kann es passieren, dass die Ämter zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen und Quarantänen unterschiedlich verhängt werden.

 

 

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