Corona-Notbremse

Weiterhin Distanzunterricht

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

mit dem Beschluss des § 28b des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetztes, der so genannten „Corona-Notbremse“, findet der Unterricht bis auf wenige Ausnahmen weiterhin in Form von Distanzunterricht statt. Diese Maßnahme stellt eine Verlängerung der von der Stadt Bielefeld erlassenen Allgemeinverfügung dar, alle Regelungen gelten weiterhin.

Wie lange gelten die Regelungen zum Distanzunterricht?

Wenn die 7-Tages-Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Kalendertagen unter dem Schwellenwert von 165 liegt, können die Regelungen zum Distanzunterricht aufgehoben werden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) macht dann per Allgemeinverfügung bekannt, dass die Beschränkungen des Schulbetriebes auf Distanzunterricht außer Kraft treten; die Untersagung der schulischen Nutzung endet jeweils mit Beginn des ersten Montags nach dem Tag, an dem die vorstehende Bekanntmachung erfolgt ist (§ 1 Abs. 14 CoronaBetrVO). Der im Anschluss stattfindende Wechselunterricht beginnt also jeweils zum Anfang der neuen Schulwoche. Wir werden Sie sowohl über die Homepage als auch über die Klassenleitungen rechtzeitig darüber informieren, welche Klassen in welcher Form des Wechselunterrichts beschult werden.

Sollten sich aus diesen Regelungen Rückfragen ergeben, scheuen Sie sich bitte nicht, sich zu melden.

Wir sind zuversichtlich, dass wir auch diese erneuten und kurzfristigen Einschränkungen, die dem Schutz der Gesundheit aller dienen, gemeinsam bewältigen werden!

Stefanie Buddenberg
(Schulleiterin)

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