Brief der Ministerin zum Schulbetrieb nach den Herbstferien

Ein Brief zu Coronamaßnahmen der Schulministerin Yvonne Gebauer an die Eltern und Erziehungsberechtigten

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
nach einem für Sie und für uns alle anstrengenden Schuljahr 2020/21
sind wir sehr froh, dass nach den Sommerferien der Start in das aktuelle
Schuljahr so erfolgreich verlaufen ist. Die regelmäßigen Testungen und
das Festhalten an den bewährten Hygienemaßnahmen haben einen
sicheren Präsenzunterricht ermöglicht.

An diesen guten Start möchten wir auch nach den Herbstferien
anknüpfen, damit Ihre Kinder weiterhin täglich in ihrem Klassenverband
einen möglichst normalen und vor allem sicheren Schulalltag erleben
können.

Um dies zu gewährleisten, haben wir einige Regelungen getroffen, über
die ich Sie an dieser Stelle gern informieren möchte:

Testungen zum Schulbeginn
Zur Sicherheit der Kinder und Familien werden am ersten Schultag nach
den Herbstferien, also am Montag, den 25. Oktober 2021, in allen
Schulen Testungen für Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder
genesen sind, durchgeführt. Alternativ kann auch ein negativer Bürgertest
vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Danach werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests
vorerst bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt.
Wir ergreifen zahlreiche und wirkungsvolle Maßnahmen, um für Ihre
Kinder auch nach den Herbstferien einen sicheren Schulstart zu
gewährleisten. Hierbei sind wir aber auch auf Ihre Unterstützung
angewiesen. Daher bitte ich Sie: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein
Impfschutz vorliegt, in den letzten Tagen der Herbstferien zur Sicherheit
testen – auch wenn Sie nicht im Urlaub waren. Nutzen Sie hierzu bitte
die Bürgertests. Dies ist ein freiwilliger solidarischer Beitrag zu einem
möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021, der in unserem
gemeinsamen Interesse liegt.

Testungen während der Herbstferien
Da während der Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen
entfallen, benötigen auch Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht
geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien
einen aktuellen negativen Testnachweis.
Hierfür besteht außerhalb der Schule auch in den Ferien ein
umfängliches Testangebot. Bürgertests werden ab dem 11. Oktober
2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18
Jahren gilt dies jedoch nicht; für diese Gruppe bleiben die Tests weiterhin
kostenfrei.
Viele Schülerinnen und Schüler werden mit ihren Familien in den
Herbstferien im In- und Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle
Personen, die älter als 12 Jahre und nicht geimpft oder genesen sind, bei
der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht. Insbesondere in
bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit
dem Covid-19-Virus anzustecken (Virusvariantengebiete). Hier gilt für
alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer
Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht.

Maskenpflicht
Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir erfreulicherweise eine stetige
Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für
Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor
dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung
des Infektionsgeschehens ist es die Absicht der
Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit
Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien, also ab dem
2. November 2021, abzuschaffen.
Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht
mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann zukünftig nur noch im Schulgebäude
insbesondere auf den Verkehrsflächen. Selbstverständlich kann und darf aber auch
weiterhin freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Impfungen
Die Landesregierung unterstützt die Impfung von Kindern und
Jugendlichen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
(STIKO). Daher sollen Schulen sogenannte aufsuchende Impfangebote
der Schulträger bzw. der Gesundheitsämter (zum Beispiel durch mobile
Impfteams) im Rahmen des Möglichen unterstützen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal die hohe Bedeutung einer
Coronaschutzimpfung betonen. Kinder und Jugendliche schützen damit
sich selbst und andere. Nutzen Sie daher die Angebote, die Ihnen die
Schule in dieser Hinsicht macht.
Gleichzeitig möchte ich aber deutlich klarstellen, dass mit den
schulischen Impfangeboten nicht in Ihre Rechte als Eltern eingegriffen
werden soll. Eine Teilnahme Ihrer Kinder an der Impfung bleibt in jedem
Fall eine freiwillige individuelle Entscheidung – und wird auch von der
Schulgemeinde als solche respektiert.

Klassenfahrten
Für die Schul- bzw. Klassenfahrten, die vor allem für das Miteinander und
die psychosoziale Entwicklung der Schülerinnen und Schülern sehr
wichtig sind, gilt seit Beginn des Schuljahres, dass alle Schulen frei in der
Planung und Durchführung solcher Fahrten sind. Im Unterschied zu den
beiden vorangegangenen Schuljahren kann davon ausgegangen
werden, dass diese Fahrten in den Schulen unter vorausschauender
Berücksichtigung der Pandemiebedingungen geplant werden. Schulen
und Eltern müssen dabei für mögliche Risiken selbst Vorsorge treffen
(zum Beispiel durch entsprechende Vereinbarungen mit Veranstaltern
oder durch Reiserücktrittsversicherungen). Dies gilt besonders für den
eventuellen Abbruch von Fahrten wegen eines Infektionsfalls.

„Ankommen und Aufholen“
Um während der Pandemie entstandene Lernrückstände abzubauen,
stellt die Landesregierung mit Unterstützung des Bundes bis
einschließlich Ende 2022 den Schulen in Nordrhein-Westfalen insgesamt
rund 430 Millionen Euro zur Verfügung. Mit verschiedenen Maßnahmenpaketen
im Rahmen des Programms „Ankommen und Aufholen“,
wird auf die unterschiedlichen Bedarfe aller Schülerinnen und Schüler
zum Beispiel durch zusätzliches Personal im Unterricht sowie durch
außerschulische kostenfreie Angebote eingegangen.

Das Programm „Ankommen und Aufholen“ wird von den Schulen,
Schulträgern und weiteren verantwortlichen Akteuren konsequent
umgesetzt und von den Schülerinnen und Schülern gut angenommen.
Es leistet einen wichtigen Beitrag dazu, alle Schülerinnen und Schüler
mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung beim
Bewältigen der pandemiebedingten Lernrückstände zu unterstützen und
die Schule als Lern- und Lebensraum zu stärken.

Bitte erkundigen Sie sich in der Schule über die vielfältigen Maßnahmen,
zum Beispiel zu Förderangeboten in kleinen Gruppen, Fördermaßnahmen
außerhalb des Regelunterrichts oder individuelle
Förderangebote und ermuntern Sie Ihre Kinder, an den Angeboten
teilzunehmen.

Ich danke Ihnen auf diesem Wege noch einmal sehr herzlich für den
wichtigen Beitrag, den Sie durch Ihre Unterstützung zum Gelingen der
Maßnahmen leisten. Dass an unseren Schulen ein sicherer
Präsenzunterricht stattfinden kann, ist auch Ihrem und vor allem dem
großen Engagement Ihrer Kinder und deren Lehrerinnen und Lehrer zu
verdanken. Es ist wirklich großartig, wie engagiert und verantwortungsvoll
sich die Kinder und Jugendlichen in dieser außergewöhnlichen
Situation verhalten. Hierfür bin ich Ihnen allen sehr dankbar.
Für mich ist es das Wichtigste, dass Ihre Kinder einen sicheren und
unbeschwerten Schulalltag haben und trotz der Pandemie ihre Bildungsziele
erreichen. Hierfür werden wir weiterhin alles tun.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir wissen, dass Impfen für uns alle der beste Schutz ist. Daher möchte
ich Sie herzlich bitten: Lassen Sie sich impfen. Zum Schutz für sich
selbst, aber auch zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen. Ihre
Kinder haben in den vergangenen Monaten einen großen Beitrag zum
Schutz der Erwachsenen geleistet. Jetzt ist es an der Zeit, ihnen auch
den bestmöglichen Schutz durch eine eigene Impfung zu geben.

Ihnen und Ihren Kindern wünsche ich erholsame Ferien und einen guten,
gesunden Wiederbeginn des Unterrichts am 25. Oktober 2021.


Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Yvonne Gebauer

 

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