Justizfachangestellte

Beschreibung

Der Arbeitsplatz als Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter (JA)

Justizfachangestellte erledigen Büro- und Verwaltungstätigkeiten, die bei Gericht anfallen.
Der Einsatz erfolgt heute weitgehend in sogenannten Serviceeinheiten in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Verwaltung, Nachlass, Vormundschaft, Betreuungen und Register. Dort verwalten sie Akten zu gerichtlichen Vorgängen, insbesondere berechnen, vermerken und überwachen sie Fristen. Weiterhin erledigen sie den Schriftverkehr und nehmen Eintragungen in Dateien und Karteien vor, wie z. B. Eigentümerdaten in das Grundbuch oder Eintragungen in das Handelsregister. Sie fertigen Schriftstücke und beglaubigen diese. Außerdem führen sie in Verhandlungen und bei Vernehmungen das Protokoll, berechnen Gebühren für Gerichtsverfahren und verfolgen die Zahlungsvorgänge. In Service-Einheiten sind sie Ansprechpartner für Rat suchende Bürger, beraten und erteilen Auskünfte.
Sie arbeiten im Bereich der Rechtspflege, in der Regel bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Nach der Berufsausbildung haben Justizfachangestellte neben den Gerichten ebenso eine Perspektive in Rechts- und Mahnabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, z. B. von Banken, Versicherungen, Handelsunternehmen oder der anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung.

Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie unter (www.berufenet.arbeitsagentur.de)

Welche Aufnahmevoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Aufgenommen in die Berufsschule werden Auszubildende mit einem entsprechenden Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsbetriebe. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Unternehmen verlangen jedoch in der Regel mindestens den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).

Welche Abschlüsse/ Berechtigungen können erworben werden?

  • Nach erfolgreichem Abschluss des Berufskollegs erhalten Sie den Berufsschulabschluss für den Ausbildungsberuf „Justizfachangestellte/Justizfachangestellter“.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung sind Sie „Justizfachangestellte/Justizfachangestellter“.
  • Wenn Sie bereits über den schulischen Teil der Fachhochschulreife verfügen, erwerben Sie mit ihrer Ausbildung die volle Fachhochschulreife.
  • Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann erworben werden, wenn die notwendigen Englisch-Kenntnisse nachgewiesen werden und der Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erworben wird.

Wie ist der Bildungsgang organisiert?

    Unterrichtsfächer:

  • Rechtskunde
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Wirtschaftsinformatik
  • Textverarbeitung/Datenverarbeitung
  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

    Dauer:

  • Drei Jahre
  • Eine Verkürzung ist bei entsprechender schulischer Vorbildung oder guten Leistungen in Schule und Betrieb möglich. Ein Antrag auf Verkürzung muss beim Oberlandesgericht Hamm gestellt werden

    Unterrichtsorganisation:

  • Der Unterricht findet in Teilzeitform, an zwei Tagen in der Woche statt.
  • Es werden 12 Std. Unterricht pro Woche erteilt.

Für jeden Abschluss einen Anschluss welche Bildungsangebote können angeschlossen werden?

Am Rudolf-Rempel-Berufskolleg können Sie sich nach der Berufsausbildung weiter qualifizieren.

  • In der Fachoberschule Klasse 12 können Sie in einem Jahr die Fachhochschulreife erwerben.
  • In der Fachoberschule Klasse 13 können Sie in einem Jahr das Abitur erwerben.

Beide Bildungsgänge werden in Vollzeitform angeboten.

  • In der Fachschule für Wirtschaft können Sie, in der Regel nach 3 Jahren, die Prüfung zum/zur Staatlich geprüften Betriebswirt/-in ablegen. Der Unterricht findet berufsbegleitend statt. In Kooperation mit der Fachhochschule des Mittelstandes kann diese Ausbildung auch mit einem Bachelor of Arts in Betriebswirtschaft kombiniert werden.

Weitere Fort- und Weiterbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Weiterbildungsträger:
www.bwb-bielefeld.de
www.bow.de

Projekte

Besondere Projekte und Angebote

  • Vielfältige Sprachangebote am RRB

    Sie können an dem umfassenden Angebot unseres Berufskollegs im Bereich der Sprachen teilnehmen. In jedem Jahr starten Englisch-, Französisch-, Russisch-, Spanisch- und Türkisch-Kurse, die mit der Möglichkeit zur Teilnahme an entsprechenden Zertifikatsprüfungen abschließen. Welche Niveaustufe der Zertifikatsprüfung Sie anstreben sollten, wird individuell vereinbart. Die Unterrichtszeiten werden nach den Bedürfnissen der jeweiligen Gruppe festgelegt. Weitere Informationen finden Sie unter Internationales/Sprachzertifikate.

Ansprechpartner

Haben Sie weiteren Informations- oder Beratungsbedarf?

Bitte wenden Sie sich an die Bildungsgangsleitung:
Monika Tritschler-Winkel trw@remove-this.rrbk.de 
Telefon +49 521 515410

 

Anmeldung

Berufsschule

Wie erfolgt die Anmeldung?

  • Der Ausbildungsbetrieb sollte die Auszubildenden über die Internet-Seite der Stadt Bielefeld anmelden: www.schueleranmeldung.de/Betriebe.
  • Ersatzweise kann auch eine schriftliche Anmeldung erfolgen (Anmeldeformulare siehe unten).

Wer erhält die schriftliche Anmeldung?

  • Per Fax an das Rudolf-Rempel-Berufskolleg senden: 0521 515406 oder
  • per Post an das Rudolf-Rempel-Berufskolleg schicken, An der Rosenhöhe 5, 33647 Bielefeld oder
  • im Schulbüro abgeben: An der Rosenhöhe 5, 33647 Bielefeld.

Wann ist die Einschulung?

Anmeldeformulare

Online über www.schueleranmeldung.de/Betriebe 

Voraussetzung zur Verwendung eines Notebooks am Rudolf-Rempel-Berufskolleg

Notebooks, die im Unterricht des Rudolf-Rempel-Berufskollegs eingesetzt werden, müssen die folgenden technischen Voraussetzungen erfüllen:

  • Aktuelles Windows Betriebssystem
  • WLAN- oder LAN-Netzwerkkarte (ein LAN-Anschluss bietet Geschwindigkeitsvorteile und wird von uns empfohlen)
  • Tastatur

Die folgenden Komponenten/Hinweise sind optional, können aus Sicht der Schule aber zu einem reibungslosen Einsatz der Geräte im Unterricht beitragen:

  • USB-Anschlüsse
  • Computermaus
  • Angemessen große Bildschirme
  • Garantieverlängerung

Bei Fragen zu den Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an das DV-Team der
Schule: dvteam@remove-this.rrbk.de.    

Voraussetzungen für Notebooks als PDF-Datei  

 

Einschulung

Neue Unterstufen der Berufsschule (Teilzeit) Mittwoch, 21. August 2024:

Teil 1:  07:45 - 09:15 Uhr (Raumplan)

  • Industriekaufleute (Teilzeit) in Raum B411,
  • Groß- und Außenhandelskaufleute im Schüleraufenthaltsbereich,
  • Medizinische Fachangestellte im Forum und
  • Zahnmedizinische Fachangestellte im Forum.

Teil 2:  08:30 - 10:00 Uhr (Raumplan)

  • Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte in Raum C133,
  • Sport- und Fitnesskaufleute in Raum B406/B407
  • Steuerfachangestellte im Schüleraufenthaltsbereich,
  • Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte in Raum A104 sowie
  • Versicherungs- und Finanzkaufleute im Forum.

Teil 3: 11:30 - 12:55 Uhr (Raumplan)

  • Fachkräfte für Lagerlogistik (Teilzeit) im Forum,
  • Fachlageristen im Forum,
  • Kaufleute im Gesundheitswesen Raum C133 und
  • Veranstaltungskaufleute Räume B328/B329

Teil 4: 12:10 - 13:40 Uhr (Raumplan)

  • Immobilienkaufleute im Forum,
  • Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung (Teilzeit) Räume C335/C336
  • Personaldienstleistungskaufleute Raum A210. 

Einschulung ab Donnerstag, 22. August 2024

Blockklassen

Der Oberstufenblock des neuen Schuljahres (siehe Blockplan) wird am Donnerstag, 22. August 2024, im Rahmen des normalen Unterrichts eingeschult. Alle anderen Blockklassen kommen am jeweils ersten Tag des Blocks zur Schule. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.

Weitergeführte Klassen in Teilzeitform (Mittel-/Oberstufen):

Alle Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufenklassen der Berufsschule in Teilzeitform kommen ab Donnerstag, 22. August 2024 , an ihrem jeweils ersten Berufsschultag zum normalen Unterricht. Die notwendigen Einschulungsinformationen werden dann in der ersten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.